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Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Sie haben Ihre berufliche Qualifikation im Ausland erworben und wollen in Deutschland in Ihrem Beruf arbeiten? Hier erfahren Sie, was für die Anerkennung und Gleichstellung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse zu tun ist.

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

08:00 - 12:00 Uhr
und 13:00 - 15:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 13:00 - 15:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr
und 13:00 - 15:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 13:00 - 17:30 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

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Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: 

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